10 Realträume für die neue Gesellschaft

1. 1000 brutto gleich netto: bis zu diesem Verdienst fallen in Zukunft keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge mehr an. Ab 1000 startet die sanfte Progression. Das kostet insgesamt nicht sonderlich viel, ist aber ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung und zur Erhöhung der Arbeitsanreize.

2. Trau keinem über 50: es geht hier um Tickets im öffentlichen Bahnverkehr. Keine Strecke darf mehr als 50 Euro kosten (damit erübrigen sich teure Bahncards), aber auch für den Nahverkehr: keine Monatstickets über 50 Euro. Vorsicht volle Züge!

3. Vermögensabgabe für Städte und Kitas: Mit der bereits von vielen angedachten Vermögensabgabe sollte etwas Sinnvolles begonnen werden. Besteuert man Vermögen über 250 000 Euro einmalig mit 5 Prozent, ließen sich die Schulden aller deutschen Kommunen (rund 130 MRD Euro) mit einem Schlag begleichen. Für weitere 2 Prozent ließe sich der Rückstand beim gesetzlich geforderten Bau der Kindertagesstätten (rund 30 Milliarden Euro) beheben – ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

4. Geldschöpfung für den Staat: 1,9 Billionen Schulden von Bund und Ländern sind nie mehr wieder rückzahlbar. Die Zinskosten der Bundesschuld drücken – mit 38,2 Milliarden als zweitgrößter Posten – jedes Jahr mehr auf den Haushalt. Darum sollte hier die Bundesbank in einer einmaligen Aktion verpflichtet werden, diese Schulden zu übernehmen und für die Rückzahlung geradezustehen. Eine öffentliche Institution wird damit für das Gemeinwohl verpflichtet – das sollte machbar sein. Bund und Länder werden daraufhin jedoch verpflichtet, Rücklagen zu bilden, die mindestens 10 Prozent des Haushaltes ausmachen und bei schwankenden Steuereinnahmen (v. a. unerwarteten Mindereinnahmen) eine erneute Verschuldung verhindern. Schulden werden nur noch in einem Umfang von 1 Prozent des Haushalts geduldet und müssen direkt im Folgehaushalt beglichen werden.

5. Bürgerversicherung und Mindestrente: Alle Bürger werden Pflichtmitglieder in der Sozialversicherung. Damit sind alle für einen Basissatz krankenversichert (jede Kasse muss ihn gewährleisten) und erwerben Rentenansprüche, wenigstens auf eine Mindestrente von heute rund 800 Euro ohne Abzüge. Ansprüche darüber hinaus können zusätzlich privat versichert werden. Mit extra Beiträgen.

6. Entwicklung statt Verteidigung: Der Haushalt für Verteidigung (31,9) muss dem für Entwicklung (6,4) angeglichen werden. Es steht den Ministerien frei, sich in der Mitte zu treffen, den oberen oder unteren Wert zu wählen. Natürlich hat auch der Finanzminister ein Wörtchen mitzureden. Die Ministerien haben 4 Jahre (eine Legislaturperiode) Zeit, diesen Anspruch umzusetzen.

7. Banken trennen ihre Aufgaben: Hier wird einfach wieder ein Schritt zurück gemacht und das Trennbankensystem wieder eingeführt, dass den spekulativen Bereich von dem Bereich, in dem das Geld der Bürger angelegt wird, konsequent getrennt wird – wie vor der rot-grünen Koalition, und in Amerika vor 1999. Diese Idee ist von Bernd Senff geklaut.

8. Kindergeld zur Armutsbekämpfung: Es sollte klar sein, dass Kindergeld nicht nur den Kindern, sondern erst mal den Familien zugutekommt. Bekannter Weise sind vor allem ärmere Familien kinderreich und immer Kinder geraten in Hartz IV. Das kann leicht gestoppt werden – mit einem deutlich erhöhten Kindergeld von 400 Euro. Hartz IV für Kinder kann damit komplett entfallen, und arme Familien würden erheblich profitieren.

9. Elterngeld für alle 800 Euro: Das Elterngeld ist eine gute Idee. Nur sollte es nicht einkommensabhängig gewährt werden und Ungleichheiten wieder einmal abbilden. Kindererziehung ist nämlich für alle gleich teuer. Sinnvoll wäre eine Förderung bis zur Kita (mindestens 24, besser 36 Monate) in Höhe von einheitlichen 800 Euro, die dem Haushalt zugeführt werden. Wer dann noch wie arbeitet, bleibt den Eltern überlassen.

10. Freiwilligendienst 800 Euro: 400 Euro für Freiwillige zu zahlen, ist eine Mogelpackung. Da wundert es, dass sich trotzdem noch so viele melden. Wie viel mehr könnten es sein und die sozialen Einrichtungen stützen, wenn Freiwillige nicht gezwungen wären, bei den Eltern zu wohnen oder Wohngeld zu beantragen, sondern gleich eine armutsfeste Absicherung erhalten.

Mindestrente für alle – die große Rentenreform

Die Rente ist sicher – zu niedrig. Eigentlich ist das Thema zu ernst für Kalauer, aber trotzdem. Man fühlt sich sogar zu philosophischen Betrachtungen hingezogen: Der Debatte um den Euro-Raum (Wie groß soll er sein? Welche Bedingungen sollen gelten? Leben die Griechen über unsere Verhältnisse? Was passiert mit dem Geld, das wir in Europa investieren? etc.) folgt nun – ins Innenpolitische gewendet – die Diskussion um die Euro-Zeit: Wie viel kriegen wir in 20 oder 30 Jahren raus, wenn wir im Rentenalter sind? Also Version 2 von “Wo bleibt unser Geld?”.

Was Frau von der Leyen angestoßen hat, ist zwar informierten Kreisen längst bekannt, doch in der Breite nicht wirklich bewusst. Ein kollektiver Verdrängungsprozess wurde damit ans Tageslicht gezerrt. Gut so! Die Schlagzeilen der Bildzeitung haben voll ins Schwarze getroffen. “Die neue Renten-Schock-Tabelle” (Diese Sprache muss man einfach lieben!). 36 Prozent der Vollzeitbeschäftigten kriegen in knapp 20 Jahren nur noch die Armutsrente, das sind all diejenigen, die nicht mehr als 2500 Euro verdienen (von den Teilzeitlern, kleinen Freiberuflern und prekären Selbständigen wird noch nicht mal geredet, es geht erst mal um die “fleißigen” Einzahler in die Sozialversicherung). Das bedeutet: Maximal 786 Euro Rente im Jahr 2030, bei 35 Beitragsjahren sind es nur noch 688 Euro. Bei einem Bruttoeinkommen von 1900 rutschen wir sogar mit 40 Beitragsjahren in 2030 schon unter 600 Euro. Autsch! Denn ja, ich will dann noch leben, was zu beißen haben und vielleicht nicht dauerhaft im Zelt schlafen!

Hauptgrund für das Risiko, im Alter zu verarmen, ist die von der Politik beschlossene Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 (in den 90ern 70 Prozent) von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. Mal abgesehen natürlich von den vielen Geringverdienern mittlerweile, den McJobs. Interessant dabei ist, dass die lange Zeit geltende Formel arm = alt vor 10 Jahren schon fast als überholt galt. Bis in die 80er Jahre war das Armutsrisiko im Alter höher als in der übrigen Bevölkerung, im Jahr 2003 hatte sich das umgedreht – den Rentnern ging es besser denn je. Trotz allem war auch damals schon die verdeckte Altersarmut ein Thema. Nach einer Studie der Hans-Böckler Stiftung verzichteten über eine Million Senioren auf Ansprüche zur Aufstockung der Altersbezüge – die Mehrzahl Frauen. Nach Recherchen der taz handelt es sich heute um 700 000 Rentner, die ihren Anspruch auf Grundsicherung (aus Scham oder um Häuschen bzw. Vermögen zu schützen) nicht anmelden – 400 000 Bürger beziehen bislang die Grundsicherung im Alter. Dabei könnte die Dunkelziffer der Grundsicherungs-Bedürftigen noch höher liegen, da die Betroffenen Haushaltsbefragungen gern meiden und einige Gruppen schon aus der Statistik entfernt wurden.

Noch alarmierender ist jedoch die Zukunftsentwicklung – die oben angeführten 36 Prozent der heute unter 2500 Euro verdienenden Bürger decken sich (nicht zufällig) mit dem Drittel der Gesellschaft, das in der ARD-Umfrage “Deutschlandtrend” Angst vor der Armut im Alter hat. Es handelt sich bei dieser Angst nicht um ein dumpfes Gefühl, sondern um ein Wissen, das sich auf nackte Tatsachen stützt: wir kriegen ja regelmäßig den Auszug von der Rentenanstalt, welche Rentenhöhe wir (Stand heute) zu erwarten haben. Dass da nicht viel zu erwarten ist, deckt sich mit dem, was ich im meinem privaten Umfeld mitbekomme – da sind es sogar zwei Drittel, die von der Rente nicht viel zu erwarten haben: viele Freiberufler, Erwerbslose oder Kleinverdiener. Oder eine bunte Mischung aus diesen Gruppen. Zum Teil wird das mit der lässigen Haltung “ich lebe im hier und jetzt” abgetan, oder mit “erlebe ich ja vielleicht nicht mal” kolportiert. Doch das sagt man gern, solange die Rente noch in der Ferne liegt. Doch mittlerweile rückt die Zeit, in der die geburtenstarken Jahrgänge (1955-1965) in die Rente marschieren, immer näher.

Die Rente könnte zu einem echten Wahlkampfthema werden, denn hier lassen sich parteipolitische Konzepte besser verdeutlichen als in der unübersichtlichen Euro-Debatte. Positioniert haben sich Frau von der Leyen, welche die Beitragszahler plus privat Vorsorgende mit einem Zuschuss belohnen will, und die SPD, die sich der Beitragszahler allein annehmen will. Beide Konzepte zeichnen sich dadurch aus, dass “eine neue Spaltungslinie aufgebaut wird” (siehe der Telepolis-Beitrag von Peter Nowak, links unten). Es kann ja nicht sein, dass die Renten-Frage nur unter dem Gesichtspunkt der Einzahler-Gerechtigkeit behandelt wird, und all diejenigen unter den Tisch fallen sollen, die leer ausgehen UND wenig eingezahlt haben. Können wir bitte mal an alle denken?

Identifizieren wir die CDU/SPD-Position als unzureichend (von der FDP brauchen wir gar nicht zu reden), tut sich bei den besseren Lösungen ein neuer Zwiespalt auf: halten wir es mit einer steuerfinanzierten Mindestrente (Wolfgang Strengmann-Kuhn, Grüne) oder favorisieren wir die Bürgerversicherung (Christoph Butterwegge, die Linke), die auf den Ausbau der Sozialversicherung setzt? Im Prinzip käme es also auf Dreierlei an: DASS endlich mal vernünftig über die Rente geredet und sie zum Thema wird, dass die richtigen, nämlich SYSTEMISCHEN Lösungen gefunden werden, anstatt nur Flickschusterei zu betreiben (wie es die Ex-Volksparteien versuchen), und dass wir uns auf eine dieser Lösungen auch einigen können.

Ob Bürgerversicherung (Vorteil: wir stärken das bewährte Rentenversicherungssystem) oder Mindestrente mit Steueranteil (Vorteil: wir müssen bei der Rentenversicherung nicht so stark umverteilen, die Finanzierung über den Bundeshaushalt ist “flexibler”), ein paar Forderungen sollten wir an eine neue Lösung stellen, die zukunftsfest sein will:

1)) Eine Mindestrente sollte allen Bürgern gezahlt werden, unabhängig von Vorleben und Vorleistung. Jeder Bürger hat ein grundsätzliches Recht auf ein würdiges Alter (Individualprinzip).
2) Die Rente für andere (Partner), also die Witwenrente, wird gestrichen. Es kann eine Übergangszeit gelten, in der bestehende Ansprüche aus der Witwen-/Witwerrente abgeschmolzen werden.
3) Wer Beitragsansprüche oder Äquivalente erworben hat (z. B. Erziehungsjahre), soll auch besser gestellt werden als die Mindestrente. Sonst gefährden wir das Rentensystem, wenn es keine Vorteile für diejenigen bringt, die einzahlen.
4) Hohe Einkommen müssen stärker zur Finanzierung herangezogen werden, um auskömmliche Renten auch für Geringverdiener zu sichern. Beitragsbemessungsgrenzen sind abzuschaffen oder weit nach oben zu befördern (z. B. Grenze bei 20 000 Euro monatlich)
5) Auch andere Einkünfte (z. B. aus Vermögen, Mieten usw.) sind heranzuziehen.
6) Sozialversicherungsbeiträge benötigen eine Freigrenze und eine Progression (langsamer Anstieg der Beiträge ab 800 bzw. 1000 Euro), um die Armut im Bereich der Niedriglöhne zu verringern.
6) Ein flexibler Eintritt in die Rente (flexible Altersgrenze) erscheint zeitgemäß. Bürger können ab einem selbst bestimmten Alter (z. B. 60) mit der Rente starten. Je später, desto höher wird der monatliche Anspruch. Starre Verrentung zu einem fixierten Zeitpunkt (z. B. 65 oder 67) ist heute nicht mehr zeitgemäß angesichts der Verschiedenheit der Berufe und der Biographien. Längeres Arbeiten sollte gefördert, aber nicht gefordert werden.

Es wäre gut, wenn die drei kleinen Fortschrittsparteien sich für ein gemeinsames Konzept entscheiden könnten, oder zumindest Eckpunkte festlegen, die sich von den Altparteien positiv abheben. Setzt euch doch mal zusammen, Mädels und Jungs.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152703
http://www.strengmann-kuhn.de/2012/09/05/deutschlandradio-kultur-grunen-politiker-fordert-grosen-wurf-bei-der-rente/
http://www.christophbutterwegge.de/texte/Buergerversicherung.pdf

Piratenwirtschaft

Vorschläge zum Parteiprogramm: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text als Programmteil “Wirtschaftspolitik” in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen.

Wirtschaftspolitik

(1) „Wirtschaft ist für den Menschen da, nicht der Mensch für die Wirtschaft“. Dieser Grundsatz soll auch praktisch in die Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik eingehen.

(2) Der Begriff der Sozialen Marktwirtschaft ist eine Herausforderung, Armut, wie Muhammad Yunus es fordert, in die Museen zu verbannen. Vor allem die Belastungen der niedrigen Löhne mit Steuern und Abgaben muss durch geeignete Reformen zügig reduziert werden (progressive Sozialversicherung siehe Braunschweiger Modell, Sozialversicherungsfreibetrag, höherer Einkommensteuerfreibetrag). Dabei geht es nicht um wahltaktische Reförmchen, die 5 oder 10 Euro im Monat bringen, sondern um Entlastungen der Niedrigverdiener von 300 – 400 Euro monatlich. Nur so kann die Armut effektiv reduziert werden. Mittelfristig wollen wir in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft prüfen, inwiefern die Leistungen in Richtung eines solidarischen Grundeinkommens ausgebaut werden können (deutlich höheres Kindergeld, Mindestrente, Ausbildungsgeld etc.).

(3) Nicht nur national, auch international bemisst sich der Wert eines Wirtschaftssystems besonders daran, ob es die Armut in anderen Nationen fördert oder lindern hilft. Demzufolge wollen wir den Schwerpunkt von Entwicklungspolitik prüfen, die sich nicht in zusätzlichen Projekten erschöpfen darf. Internationales Wirtschaften erfordert die soziale Rückbindung von Unternehmen an gesellschaftliche Ziele, wie die Beseitigung des Hungers und der todbringenden Krankheiten in der Welt.

(4) Entsprechend kritisch geprüft werden muss der starke Anstieg des Exports militärischer Güter. Marktwirtschaft bewegt sich nicht in einem legitimationsfreien Raum. Der Erhalt von Arbeitsplätzen rechtfertigt nicht den Export von Rüstungsmaterial, das für todbringende Kriegführung verantwortlich sein kann. Gleiches gilt für andere qualitativ niedrige oder umweltschädliche Exporte.

(5) Wirtschaft überschreitet nicht nur ethische Grenzen, die Liberalisierung und Privatisierung weiter Teile der Gesellschaft erweist sich als kontraproduktiv (Kölner U-Bahn Bau, Privatisierung der Bahn, zahlreiche PPP-Projekte, die Vermietung öffentlicher Infrastruktur etc.). Dies gilt auch im Gesundheitssektor (z. B. Krankenhauskonzerne an der Börse, „Verkauf“ von Patienten in der Altenpflege). Der Ausverkauf der Gesellschaft an private Investoren ist auf allen Ebenen zu stoppen, soweit keine unabhängige Prüfung möglich ist. Die Regelung, dass die Vertragswerke bei Privatisierungen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ist durch geeignete Gesetze zu unterbinden.

(6) Kreativität, Initiative und Produktivität in der Wirtschaft brauchen Unternehmen, die sich frei im Wettbewerb entfalten können. Dieser Wettbewerb ist jedoch heute durch Monopolbildungen und Großkonzerne empfindlich gestört. Kartellgesetze müssen daraufhin geprüft werden, inwiefern sie Monopolbildungen und Unternehmenskonzentrationen wirksam verhindern können. Ein gutes Beispiel für solche Monopole sind die Energiekonzerne, aber auch z. B. die Pharmaindustrie. Vor allem im Energiebereich ist eine Entflechtung dringend erforderlich. Der Betrieb von Anlagen ist wieder von der Verantwortung für die Strom-Netze zu trennen. Die Netze sind wieder in öffentliche Hände zurückzugeben.

(7) Der freie Wettbewerb der Unternehmen darf nicht dadurch verletzt werden, dass Banken und Investoren die Realwirtschaft mit ihrer Einflussnahme in Geiselhaft nehmen. Die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn die Rolle der Banken und Investitionsgesellschaften radikal überprüft wird. Banken sollen wieder Dienstleister der Wirtschaft sein, und nicht selbst als Wirtschaftsunternehmen agieren dürfen. Um die Rolle der Banken neu zu justieren, ist eine Bankenreform-Kommission vom Bundestag zu bestimmen, in der Kräfte aus Politik, Finanzwelt, Realwirtschaft, Wissenschaft und Kultur vertreten sein sollen. Diese Kommission hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu tagen und ihre Ergebnisse auszuarbeiten.

(8) Nicht nur die Banken, auch die Börsen sind einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen. Börsengewinne- oder Umsätze sind mit einer weitaus höheren Steuer abzugelten. Aktienbeteiligungen an Unternehmen durch Banken oder Großaktionäre sind aufzuheben bzw. zu begrenzen oder zeitlich zu befristen. Die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen muss wieder im Vordergrund stehen. Es ist zu überprüfen, inwiefern durch den bislang üblichen Kauf und Verkauf von Unternehmen Arbeitnehmerrechte verletzt werden (die Käuflichkeit der Belegschaft ist strittig). Dazu erfolgt eine Anfrage beim Bundesverfassungsgericht.

(9) Die Verschuldung der Gebietskörperschaften macht diese abhängig von der Finanzwirtschaft und lähmt die öffentlichen Haushalte bis zu deren Handlungsunfähigkeit. Es ist zu prüfen, inwiefern es möglich ist, die Gläubiger durch Möglichkeiten der Geldschöpfung abzufinden und die öffentlichen Haushalte komplett zu entschulden. Außerdem ist die Einnahmebasis wieder zu verbreitern. Länder und Kommunen sollen die Möglichkeiten bekommen, mehr Steuern in eigener Verantwortung zu erheben.

(10) Zur Begrenzung neuer Schulden sind zinsfreie Bankkredite von öffentlichen oder anderen Bankhäusern einzuführen. Es ist zu untersuchen, inwiefern die Regionalwährungen ausgebaut werden können. Anstelle des bisherigen Zinssystems sind solche Modelle in Pilotprojekten zu erproben, die den Zins durch Aufschläge und den Wertverfall des Geldes ersetzen. Geld, das seinen Wert sukzessive verliert, kann nicht spekulativ angelegt werden, sondern muss in die Realwirtschaft zurückfließen.

(11) Im Steuersystem sind radikale Vereinfachungsmodelle zu erproben. Die soziale Gerechtigkeit darf aber nicht außer Acht gelassen werden. Entweder das Steuersystem wird mit einem Grundeinkommen kombiniert, das niedrige Einkommen besser stellt, oder die niedrigen Einkommen müssen weitaus stärker entlastet werden. Ein Steuerfreibetrag bei 1500 Euro würde die Hälfte der Steuerzahler betreffen und für sie eine Einkommensteuererklärung überflüssig machen. Ein entsprechend hoher Aufwand in der Finanzverwaltung fällt weg. Dieser Freibetrag kann mit der zusätzlichen Belastung hoher Einkommen (Vermögenssteuer, höhere Besteuerung generell) leicht erwirtschaftet werden.

(12) Das Wirtschaftsleben ist von den Bereichen des Rechtslebens (der Menschenrechte, Arbeitsschutzrechte, Mitbestimmungsrechte usw.), der Kultur (Unternehmenskultur, Unternehmensethik) und von der Ökologie geprägt. Diese Rechte und kulturellen Standards sind von hoher Bedeutung für praktisch alle Bürger, ob als Konsument, als Mitarbeiter oder z. B. als Anwohner. Unternehmen haben ihre rechtlichen, ökologischen und ethischen Orientierungen offen darzulegen und für jeden einsehbar zu machen. Um Unternehmen auf die Befolgung von Standards zu überprüfen, stehen die offene Debatte und das Kommentieren im Internet zur Verfügung. Es werden geeignete Wege geprüft, um Unternehmen auszuzeichnen oder für Fehlverhalten öffentlich anzuprangern.

(13) Inwieweit Unternehmen intern durch Mitbestimmung geprägt werden, obliegt ihrer freien Entscheidung im Rahmen der bestehenden Gesetze. Wir wollen jedoch verschiedene Modelle von Mitbestimmung und Beteiligung in Unternehmen in freiem Wettbewerb erproben. Die Ergebnisse dieser Reformmodelle wollen wir im Bundestag präsentieren, um weitere Gesetzesvorhaben zu prüfen.

(14) Erfolg des Wirtschaftens bestimmt sich nicht nur durch Verkaufszahlen und ihre Wachstumssteigerung, sondern auch durch ökologische und ethische Qualität, durch Zufriedenheit am Arbeitsplatz und sinnvolle Arbeit. Die bisherigen einseitigen Messungen, die nicht differenzieren, welche Bestandteile wachsen und wie die qualitativen Kriterien sich entwickeln, genügen nicht mehr. Das BSP ist durch andere Berechnungen wie z. B. NWI oder MEW zu ergänzen und ersetzen.

(15) Wie auch auf der Ebene der Volkswirtschaft, ist auch für Unternehmen und Produkte eine differenzierte Kennzeichnungspflicht notwendig. Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Produkte hergestellt werden und wie sie sich zusammensetzen. Desinformation durch Werbung ist durch echte Informationen zu ersetzen, die dem mündigen Bürger weitaus mehr entsprechen. Hierzu sind die gesetzlichen Regelungen zu erlassen und umzusetzen.

(16) Zur Integration ehemals Erwerbsloser schlagen wir das Instrument eines 1000 Euro-Jobs vor, der wie die Minijobs mit einer pauschalen Arbeitgeber-Abgabe kombiniert wird (z. B. 200 Euro). Auf Arbeitnehmerseite fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Somit würde ein Brutto-wie-Netto-Effekt geschaffen, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern nützt. Weitaus mehr Anstellungen sind denkbar. Der 1000 Euro-Job soll zumindest für 2 Jahre Geltung haben und evt. verlängerbar sein. 50 Prozent der Mittel kommen von den Arbeitsagenturen. Langzeitarbeitslose, die auf diese Weise wieder in den Job kommen, können freiwillig ein prozessbegleitendes Coaching durchlaufen.

@Sascha Liebermann, oder: was ist souverän?

Mein Artikel zur fragwürdigen Bedingungslosigkeit hat für einiges Aufsehen gesorgt, zum Teil interessanten Entgegnungen, Zustimmungen und auch Ablehnung, zum Teil mit sektenartigen Reflexen. Es ist gut dass das mal sichtbar wird und zur Sprache kommt. Eine der rationalen Kritiken erfolgt nun sogar im populären Blog von Sascha Liebermann, der zwar ein libertärer Geist ist und sich für das Individuum stark macht, aber leider keine Kommentare auf seiner Seite zulässt.

“Leistung statt Status” kommentiert er seine Kritik meines Beitrags. Ich möchte darauf nur kurz eingehen, da ich eigentlich noch andere Aspekte als nur das Grundeinkommen auf dieser Plattform behandelt haben möchte, die eine Denkschmiede für die offene Gesellschaft werden soll. Grundeinkommen ist kein Zauberstab, mit dem sich mehr oder weniger alle Probleme lösen lassen. Nur eine, allerdings wichtige, Idee für die Lockerung der Arbeitsgesellschaft.

Liebermann schreibt, “Ein Bedingungsloses Grundeinkommen rechtfertigt sich vor dem Hintergrund unserer politischen Ordnung. Es bringt zum Ausdruck, was ihre Grundlage heute schon ist: die bedingungslose Anerkennung des Souveräns, der Staatsbürger um ihrer selbst und der politischen Gemeinschaft willen. Ein Gemeinwesen muss sich, das gilt auch heute, darauf verlassen können, dass sich jeder seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäß einbringt, ohne aber bestimmen zu können, worin dieses Einbringen besteht. Wo nun notwendige Leistungen nicht erbracht werden, gibt es in einem demokratischen Gemeinwesen – auch das gilt für heute gleichermaßen – keinen anderen Weg, als darüber ”Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom”

Mal ganz abgesehen davon, dass mir der Begriff “Staatsbürger” nicht so recht schmecken will, ist der eigentliche Zentralbegriff die Anerkennung. Natürlich erkennen wir uns alle an, aber was folgt daraus: eine Zahlung von 800 Euro? Wäre ganz nett, aber ergibt noch keinen logischen Zusammenhang. Und noch mal genauer: wer erkennt eigentlich wen an? “Die politische Ordnung” wird heute von solchen dominiert, denen der Bürger eher als “schweigende Mehrheit” oder Objekt von politischen Direktiven gilt. Solange direkte oder flüssige Demokratie, das heißt eine echte Mitmachgesellschaft, noch nicht eingeführt  sind, ist der “Souverän” eher etwas für Sonntagsreden.

Anerkennung, die sich in einem Grundeinkommen ausdrückt, lässt sich eben kaum durch verschwurbelte Rechtsauslegungen, sondern einzig durch die tatsächliche Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit herbeiführen. Soweit, dass das “Gemeinwesen” dem Bürger völlig freistellt, zu partizipieren oder nur die Hand aufzuhalten, sind wir heute mitnichten. Nur mal kurz erinnert: natürlich, und das permanent, bestimmt die “Gesellschaft” (oder sagen wir ehrlicher: die Politik und die Wirtschaft)  heute erheblich darüber mit, wie und wo wir uns einbringen: zum Beispiel nicht in der Kontrolle der Banken, nicht in der aktiven Teilhabe an der Parlamentsarbeit, nicht in freien und souveränen Arbeits-Verhältnissen, sondern in einer Wirtschaftordnung, die vielfältige Zwangs- und Unterjochungsmechanismen (zumindest) im Beipackzettel hat.

Liebermann vermischt gern, was er an Gemeinwesen so gern  hätte, und was heute tatsächlich vorhanden ist. Ich würde vorschlagen, mehr vom real vorhandenen  Staats-Betrieb auszugehen. Und der wird leicht stinkig, wenn wir uns hinstellen und sagen, wir haben ein “Recht auf Faulheit”, wie das in der BGE-Bewegung ja durchaus vertreten wird. Ob diese Stinkigkeit nun die Meinung der Leute wiederspiegelt, oder von oben so durchgepeitscht wird, will ich nicht diskutieren (in wieweit wird die BILD von ihren Lesern gemacht, etc.). Das ist wieder so eine Henne und Ei-Debatte.

Aus prinzipiellen Gründen widerspricht Liebermann dann “einer Beschränkung des Grundeinkommens auf verschiedene Gruppen” (als ob wir gerade aktuell zwischen halb und voll zu wählen hätten). Ich finde schon diese Begrifflichkeit ein bisschen schönfärberisch. Sollten wir nicht versuchen, es erst mal an den plausibelsten Orten hinzubekommen, ein Grundeinkommen vorzuschlagen, plausibel zu machen und durchzusetzen? Also nicht als durchgehendes Prinzip, sondern da, wo Menschen (aus vielfältigen Gründen)  nicht in der Erwerbsarbeit stehen? Oder sollten wir Teillösungen gleich lassen,  weil die der reinen Lehre widersprechen?

Meine Prognose ist, dass das Grundeinkommen weder den Ethos noch die Realität der Arbeitsgesellschaft in Kürze ablösen wird. Soweit sind wir einfach noch nicht, dass wir uns zunächst als Bürger (denen dann noch per se ein Einkommen zusteht) und erst dann als Arbeitende empfinden.

Diesen  Zustand kann man bitter beklagen, man kann aber auch mit ihm umgehen. Wenn wir politisch und pragmatisch denken wollen, bringt es uns wenig, über Menschenrechte zu fabulieren oder das Grundeinkommen aus der Verfassung herunterzubeten (manche ziehen sogar die Bibel heran). Denn das BGE ist kein Menschenrecht, es gibt nur das das Recht auf ein (soziokulturelles) gesichertes Existenzminimum. Das hätte auch die Hausfrau, die von ihrem Mann versorgt wird, und die Putzkraft, die ihr Geld noch mit der ARGE auftstockt. Aber damit geben wir uns nicht zufrieden.

Lasst uns gemeinsam an pragmatischen Einstiegen feilen, wo es schon losgehen kann (Kinder, Alte…), und bessere Argumente finden, die auch von einer großen Zahl von Menschen verstanden werden. Argumente, die nicht so tun, als sei die Arbeitsgesellschaft schon von gestern. Das Grundeinkommen ist nicht unser aller Schnuller, auf den wir bedingungslos Anspruch haben, sondern eine Basis für die ANDEREN Tätigkeiten, die wir sichtbarer machen müssen. Von den Grundrechten zu reden ist ja so bequem! Aber einfach nur zu sein, kann auf Dauer (die anderen, die was tun) etwas anöden. Vielleicht tut’s ja dem Grundeinkommen nicht so gut, wenn wir es vor laufenden Kameras in Jesuslatschen verteidigen. Nur so ein Gedanke.

Die sanfte Agentur

Kann es das geben? 120 000 angestellte Mitarbeiter im langsamen Walzer mit der Erwerbslosigkeit, der sie schließlich ihren Job verdanken? Spinnen wir uns mal etwas zurecht. Sozusagen die Reform der Reform (der Reform) der Einrichtung, die früher mal Arbeitsamt hieß. Früher bestückt von Mitarbeitern der Telekom, heute von gerade noch Erwerbslosen und Mitgliedern des Netzwerks Grundeinkommen.

Rufen wir uns noch mal die aktuelle Lage ins Bewusstsein: Nehmen wir mal an, jemand ohne Arbeit möchte Arbeitslosengeld beantragen. Vielleicht auch gleich Arbeitslosengeld II,  besser bekannt als Hartz IV. Was braucht man neben dem 16seitigen Antrag? Angaben über eigenes Vermögen, Lebenspartnerschaften, aktuelle Kontoauszüge, und dann, wenig später zumindest, einen Nachweis von einer Latte Bewerbungen um Jobs. Dies alles ist zu prüfen und zu dokumentieren. Digital und per Akte versteht sich. Nicht zu vergessen die so genannte Eingliederungsvereinbarung, hier werden „die Pflichten und Leistungen beider Seiten bei der Arbeitssuche, das Ziel und die verfolgte Strategie festgelegt. Weitere Inhalte können Zwischenziele und Maßnahmen sein sowie notwendige rechtliche Belehrungen“ (wikipedia). Es handelt sich in Mafiadeutsch um eine „Vereinbarung, die man nicht ablehnen kann“. Wenn der „Hilfebedürftige“ oder „Kunde“ (gemeint ist der Erwerbslose), renitent wird, nicht zu Terminen erscheint, die nötigen Dokumente nicht beibringt, an Lehrgängen oder „Maßnahmen“ nicht teilnimmt oder die „Vereinbarung“ nicht unterschreibt, drohen ihm Sanktionen.

So weit so wüst. 20, 60 oder gar 100 Prozent kommen schon mal vor. Obgleich die Lage in diesem Zusammenhang eher strittig ist: Darf von dem, was das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich als „soziokulturelles Existenzminimum“ anerkannt hat, überhaupt etwas abgezogen werden? Kann man ein derart hohes Recht auf existenzielle Absicherung verlieren, wenn man (im Auge des Sachbearbeiters) ungezogen wird? Laut Auskunft der Süddeutschen Zeitung haben die Arbeitsagenturen mehr als 900 000 Mal Sanktionen verhängt im letzten Jahr, ein absoluter Höchstwert. Allerdings ist davon nur eine kleine Zahl notorisch Aufmüpfiger betroffen, da diese sich in der Regel gleich mehrere Sanktionen einhandeln. 3-4 Prozent böse, die anderen verhalten sich „regelkonform“.

Nun aber endlich zu dem Bild von unserer „sanften Agentur“. Wie wäre es, fragt Schlee, wenn man uns – als Kunden! – mit Schampus in die heiligen Hallen begleitet. Statt harter Plastikstühle und Wartemarken ein kleines Buffet. Und dann: keine langen Anträge, keine Kontoauszüge, kein Vermögensnachweis, keine Bewerbungsschreiben, keine weiteren privaten Details und keine Eingliederungsvereinbarung – aber was dann? Ein Gespräch über „meine beruflich Zukunft, wie ich sie mir vorstelle“. Angebot einer Berufsberatung, eines Coachings, einer Visionsanalyse. Massagen zum Stressabbau. Süßer die Glocken die klingen. Freiwillige Teilnahme an Kursen. Praktika in Betrieben ihrer Wahl. Ein persönlicher Jobbegleiter. Existenzgründercoaching. Führerschein LKW. Gruppenarbeit. Befindlichkeiten aussprechen. Oder gar eine Berufsausbildung gratis? Alles kann, nichts muss.

Dann das größte. Gespickt mit weiteren „kleinen Anreizen“. Für das Seminar kriege ich 100, für diese Belehrung sogar 200 zugeschoben. Vollverpflegung inklusive. Und bekomme „ganz auf meine Persönlichkeit zugeschnittene“ Angebote. Zum Beispiel ich als Fernsehjournalist. Eine Produktionsfirma im Odenwald möchte meine Kenntnisse nutzen. Oder ein Zulieferer von RTL aus der Pfalz. Oder eine Umschulung als Erzieher – 9 Monate, an den Wochenenden, ohne Vorbedingungen. Das wäre ja noch besser. Eine Direktvermittlung, als Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Regionaldirektionsbezirk Fürth. Waaas? Genial.

Sein wir nicht so kleinmütig. Auch Arbeitsagenturen sind nur Menschen. Eine Reform vom Arbeitsamt zur Agentur war machbar: Case-Management, Customer-Service, Recruitment, Coaching, Profiling und all das inklusive. Hauptsache Englisch und irgendwie Business-like. Warum schaffen wir nicht den Absprung von der Agentur zur – na was? Zur netten Behörde von nebenan?

Sanktionen auf etwas, was das Existenzminimum bedeutet, sind unlogisch. Die Anrechnung von Erspartem ist unfair: wer was geleistet hat, wird bestraft. Der Zwang zu Maßnahmen ist unsinnig – wer was werden will, wird sich beteiligen, wenn es ihm sinnvoll erscheint. Wer nicht will, soll zuhause bleiben. Warum nicht mit kleinen Prämien nachhelfen, anstatt die Grundrechte zu verletzen?

Zahlen wir den Erwerbslosen einfach und unbürokratisch ihre Regelsätze aus, und geben wir echte Hilfestellung, dass es wieder einen Drive gibt in Richtung Arbeitsaufnahme. Geben wir eine echte Chance auf Wiederbeschäftigung durch den 50prozentigen Lohnzuschuss für zwei Jahre, nicht nur eines. Zur Not sogar mehr. Kümmern wir uns um vielfältige direkte Kontakte zu Unternehmern, statt zu regelmäßigen Gesprächen mit dem Fallmanager. Sorgen wir für Gruppencoachings und Existenzgründungszuschüsse, statt permanentem Bewerbungstraining. Wäre der Kunde hier wirklich König, hätten wir keine Probleme.

Die sanfte Agentur ist machbar.

Grundeinkommen, nicht bedingungslos

Nachdem ich mich seit nunmehr sechs Jahren für das Bedingungslose Grundeinkommen eingesetzt habe, Initiativen gegründet, im Netzwerkrat und in der Grundeinkommen.de-Redaktion gearbeitet, auch eine Stiftung mitbegründet habe, ist es Zeit, für ein paar „lass die Kirche im Dorf“-Gedanken.

Es ist nicht allein das letzte Jahr, das ich vorwiegend in Kenia verbracht habe, schon vorher kreisten die Gedanken wie in einem Karussell, bis mir jetzt in einer Regionalbahn von Siegburg nach Köln die „Erleuchtung“ kam, ein eigentlich ganz simpler Gedanke, der mein Unwohlsein mit der Idee auf den Punkt bringt. Die Idee eines Grundeinkommens darf keine Ideologie sein, kein Selbstzweck werden. Das Unwohlsein rührt daher, dass ich genau das in der Debatte erlebt habe.

Die Argumente dafür habe ich selbst lange heruntergebetet: Menschenwürde, Recht auf Einkommen, Abschied vom Obrigkeitsstaat, mehr Souveränität gegenüber Arbeitgebern, Freiräume für Kultur und soziale Dienstleistungen, keine Deklassierung von Erwerbslosen, ja überhaupt das Aufheben der Arbeitslosigkeit.

Realistisch betrachtet ist die Forderung nach einem Grundeinkommen perfekt auf die Bedürfnisse einer soziologisch definierbaren Gruppe zugeschnitten: Freelancer, Künstler, „freie Wissenschaftler“ ohne Hochschule und akademisch vorbelastete Arbeitslose, die mit dem was sie tun und tun möchten nicht so recht zu den Anforderungen des gegenwärtigen Arbeitsmarktes passen. Hinzukommen unternehmerische Interessen, sich einen guten Teil der Arbeitskosten von der gesamten Gesellschaft bezahlen zu lassen. Insofern finden hier „linke“ wie „liberale“ Ideen zusammen – bevor sie in der Ausgestaltung der Modelle wieder auseinander driften.

Damit ist noch nichts für oder gegen die Idee geäußert. Aber es melden sich Zweifel, ob die Idee Grundeinkommen wirklich gesamtgesellschaftlichen Interessen dient. Angestellte und Arbeiter haben ein Interesse an fairen Arbeitsbedingungen, einigermaßen sicheren Arbeitsplätzen, gutem Betriebsklima und ordentlichen Löhnen. Geringverdiener brauchen höhere Gehälter, aber vor allem mehr Netto vom Brutto.

Auffallend wenig thematisiert wird die Ungerechtigkeit der hohen Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Einkommen (man redet zu viel über Steuern, die da eher im untergeordneten Bereich liegen). Es fehlt im System der Mal von den Gewerkschaften geforderte Sozialversicherungsfreibetrag sowie eine Progression der Sozialversicherungsbeiträge (siehe z. B. „Braunschweiger Modell“). Steuern könnten überhaupt erst bei 1000 oder sogar 1500 Euro Brutto erhoben werden – bei den kleinen Einkommen sind sie nur unnötiger Verwaltungsaufwand und fallen gesamtwirtschaftlich kaum ins Gewicht. Fast die Hälfte der Steuerzahler könnte sogar auf einen Bierdeckel verzichten, Steuererklärungen wären überflüssig. Das Gesamtsteueraufkommen wäre nur geringfügig tangiert. Beide Erleichterungen am unteren Ende – sie sind mit rund 30 Milliarden Euro zu beziffern – könnten durch moderate Belastungen der hohen Einkommen (höhere Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen, höhere Spitzensteuersätze) gegenfinanziert werden, ohne ganze Systeme über Bord zu schmeißen, die in Jahrzehnten entwickelt wurden.

Bleibt die unbefriedigende Lage der Arbeitslosen und der freien Berufe. Mit einem Grundeinkommen wäre denen geholfen, die mit sich selbst und aus sich selbst heraus eine Menge anfangen können (da kann man sich allerdings auch gut täuschen, ob einem das so ohne weiteres gelingt). Was aber ist mit den vielen Langzeitarbeitslosen, die in Depressionen oder anderen vielfältigen Problemlagen gefangen sind und keinen Weg nach draußen finden? Der nicht passende Arbeitsmarkt spielt da häufig nur Sündenbock für private Perspektivlosigkeit. Ein Grundeinkommen bedeutet für diese Gruppe nur, dass die bereits fortgeschrittene Isolation auch noch gesellschaftlich legitimiert wird – die Menschen werden tatsächlich „abgespeist“ und sind als Adressaten uninteressant. Das muss nicht so sein mit dem BGE, aber die Gefahr besteht – wenn man sich zu viel von der Wirkung eines Grundeinkommens verspricht und nicht auch andere Lösungswege im Auge behält. Götz Werner brachte diese Einseitigkeit in der Betrachtung unfreiwillig auf den Punkt: dem Bettler auf der Straße kann ich dann sagen: „du hast ja Grundeinkommen“ – na und?

Grundeinkommen ist keineswegs für mich nun eine „falsche“ Idee, die nur das Ego einiger gesellschaftlicher Nichtstuer bedient. Mir stellt sich aber die Frage, ob es sinnvoll ist, neben dem Arbeitseinkommen eine komplette, flächendeckende Einkommensarchitektur zu fördern. Und zu erwarten, es könne dem Einzelnen ganz libertär selbst zugetraut werden, die zu ihm passende Arbeit in freier Selbstbefragung zu finden. Die Finanzierung dieser selbstgewählten Arbeiten, sofern sie nicht marktgängig sind, wäre jedenfalls wieder Sache des traditionellen Arbeitssektors. Massenhafte Selbstfindungsexperimente würde die Gesellschaft tatsächlich vor eine (nötige?) Zerreißprobe stellen – Grundeinkommensnettoempfänger würden von den Nettozahlern dann genauso in die Stigmatisierung getrieben wie heute die Arbeitslosen von den Arbeitsplatzbesitzern.

Geben wir uns keinen Illusionen hin: die Frage, wie und was wir arbeiten wollen, ist nicht einfach eine tiefenpsychologische Rätselfrage, ein psychonautisches Unterfangen. Sie muss sich auch in Relation setzen zu  den konkreten gesellschaftlichen Gegebenheiten. Gelbe Schuhe? Braunkohle? Vielleicht doch keine so gute Idee. Es hilft viel, die Fragen auf eine kleine Kommune herunterzubrechen, eine der vielen sich bildenden Lebensgemeinschaften, die eine gewisse Autarkie anstreben, und somit die Gesellschaft (anders!) im Kleinen abbilden. Wenigstens zum Teil. Interessanter Weise ist das Grundeinkommen in Gemeinschaften kein zentrales Thema. Wer dort wohnt, teilnimmt, isst und trinkt, ist wie selbstverständlich auch zur Mitarbeit verpflichtet – ob das nun ausdrücklich in festen Stundensätzen oder in der freien Erwartung geäußert wird. Erwartet wird es allemal. Das jemand sich herausnehmen könnte, generell nichts zu tun und sich von den anderen versorgen zu lassen, ist dabei undenkbar (es sei denn eine schwerwiegende Behinderung liegt vor).

Es ist ein bisschen Trickserei, von dem hohen Rationalisierungspotential unserer Gesellschaft auszugehen und zu sagen, ein Grundeinkommen können wir uns da locker leisten. Der heutige Stand der Produktivkräfte ist nur eine Momentaufnahme. Abgesehen davon werden ja zu Recht viele Rationalisierungen kritisiert: die Massentierhaltung, hochgedüngte Mega-Landwirtschaft statt Biobauernhof, krank machende Nahrungsmittelindustrie, Billigproduktion von Wegwerfware statt seriösem Handwerk. Mal abgesehen von der personalsparenden Rationalisierung in Pflegeberufen. Man kann schlecht diese Entwicklungen geißeln, aber die daraus resultierenden Gewinne an alle verteilen.

Für mich steht fest: es existiert in unserer Gesellschaft ein Recht auf ein gesichertes Existenzminimum. Aber noch lange kein Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen unabhängig von der Pflicht, eine Gegenleistung zu erbringen. Insofern ist das „bedingungslose“ Grundeinkommen eine Illusion – die Bedingung mitzumachen, an der Gesellschaft tätig mitzuarbeiten,  wird man gelten lassen müssen.

Nehmen wir diese Position ernst, ist im Detail zu prüfen, wo diese Mitarbeit (für die Gesellschaft) sichtbar wird, und wo ein Einkommenszuschuss in Form eines Grundeinkommens tatsächlich gewährt werden kann: zum Beispiel für Kinder, in der Kindererziehung, im Ausbildungssektor, vielleicht auch im Alter in Form einer Mindestrente, im Zusammenhang mit Sabbatjahren oder beim Übergang zwischen Berufswechseln (Arbeitslosigkeit). Viele Bereiche sind denkbar und lassen sich aus konkreten Bedarfen heraus definieren. Ein pauschales leistungsloses Einkommen für intellektuelle Singles auf Sinnsuche ohne Gegenleistung zu gewähren, überfordert jedoch das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft. Und blockiert das Grundeinkommen da, wo es wirklich Sinn macht – man kritisiert ja immer da, wo es unglaubwürdig wird.

Versuchen wir also Grundeinkommen neu zu denken, ohne den Zusatz des „bedingungslosen“ – dann tun sich neue Herausforderungen und Spielräume auf, die konkret sind und bei denen ein gesellschaftlicher Konsens in Sichtweite ist.

Wir brauchen den 1000-Euro-Job

Warum eigentlich wird Einkommensarmut trotz Arbeit in unserer Gesellschaft immer noch wie ein Naturschicksal hingenommen? Und warum wird bei denen, die das Phänomen kritisieren, immer wieder in die gleiche Kerbe gehauen – nämlich ausschließlich die Einführung des Mindestlohns zu fordern. Eigentlich sinnvoll, aber für viele Arbeitgeber abschreckend. Dabei kann ich im Prinzip gut zustimmen – ich habe heute in der Altenpflege eine Kollegin getroffen, die als „Servicekraft“ angestellt wird und nur 6 Euro verdient. Eine Polin, die aufgrund des nun geringeren Einkommens des Mannes nun „ran muss“. Öfters springt sie auch ein, wenn in der Pflege Not an der Frau ist – für die Einrichtung eine kostengünstige Alternative zu den ohnehin schon niedrigen 8,50 Euro Tariflohn in der Pflege. In der Regel bekommt sie drei Stunden-Schichten und arbeitet freiwillig 3,5 – für schlappe 18 Euro. Das ist schon ziemlich dürftig. Der Mindestlohn von 8,50 würde für die Schicht zumindest knapp 30 Euro ergeben, immerhin.

Vergessen wird jedoch gern ein anderer Schocker, den der Niedriglöhner jeden Monat auf seinem Lohnzettel findet – die leidigen Abzüge, die selbst aus wenig fast nichts machen: bei 1500 Euro 313, bei 1200 noch 250 Euro, selbst bei 1000 Euro verliert gehen dem Single ohne Kind 208,75 durch die Lappen – wegen der Sozialversicherungsleistungen. Rund 20 Prozent Abgaben treffen die kleine Lohntüte überproportional – das drückt weit mehr als 800 bei einem Einkommen von 4000 Euro. Die Steuerbelastung ist erst das zweite Übel: bei 1500 Euro brutto sind das 118, bei 1200 noch 47 Euro.

Abhilfe schaffen seit 2003 die Minijobs, die eine pauschale Sozialversicherungspflicht beim Arbeitgeber von  30,74 Prozent von 400 Euro vorsehen. Auf den ersten Blick eine phänomenale Erfolgsgeschichte – so arbeiten mittlerweile rund 7,15 Millionen Minijobber, in NRW allein 1,8 Millionen. Problematisch ist jedoch, dass auch reguläre Arbeitsverhältnisse in Minijobs verwandelt werden, und nicht nur Arbeitslose dadurch „in Arbeit“ kommen. Das Modell hat natürlich den Mangel, dass es für den Alleinverdiener zu wenig ist – der typische Nebenverdienst für Frauen, die zum Einkommen des Mannes noch etwas hinzuverdienen. Ein weiterer gravierender Nachteil: die Entlohnung pro Stunde ist nicht festgelegt. Einen Mindestlohn konnten den die SPD geführten Länder im Bundesrat nicht durchsetzen.

Der Minijob bräuchte einen großen Bruder, der erwachsen geworden ist und die Kinderkrankheiten abgelegt hat: Wenigstens 1000 Euro netto braucht man (und Frau) zum Leben, um ein bisschen durchzuatmen. Das ist nicht ideal, aber doch ein echter Schritt nach vorn. Bei einem festzulegenden Mindestsatz von 8 Euro pro Stunde hätte der Arbeitgeber damit eine Kraft für 125 Stunden im Monat – also nahezu Vollzeit. Bleibt noch die Frage nach der finanziellen Ausgestaltung. Der Vorschlag wäre, analog zum Minijob 30 Prozent an die Sozialversicherungen abzuführen, der 1000-Euro-Job würde also 1300 Euro kosten. Weil der Job die ARGEn spürbar entlastet, tragen sie die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber, der eine Arbeitskraft zum halben Preis bekommt – und das gute Gefühl haben kann, halbwegs faire Entlohnung bieten zu können.

Steuern fallen für die 1000 Euro-Jobs nicht an. Ich würde sogar vorschlagen, in einem weiteren Schritt den Steuerfreibetrag für alle Bürger insgesamt auf 1000 Euro im Monat anzuheben, vielleicht sogar auf 1200 Euro. In Anbetracht der Tatsache, dass die unteren 40 Prozent der Einkommensbezieher nur 2 Prozent zum Einkommensteueraufkommen beitragen (gerade mal 2,8 MRD Euro), könnte man die Zahl der Steuerzahler halbieren – eine enorme Einsparung in der Finanzverwaltung und, viel wichtiger, eine Entlastung der niedrigen Einkommen. Richtschnur kann hier die Pfändungsfreigrenze von 12 359,88 Euro sein (1029,99 monatlich).

Blieben 1000 Euro pro Person steuer- und abgabefrei, könnte ein Paar, ob verheiratet oder nicht, schwul oder hetero, 1000 Euro pro Nase und damit zusammen 2000 Euro netto behalten – gegenüber heute ein Riesenfortschritt für finanzschwache Haushalte.

Zurückholen könnte der Staat sich die ausfallenden Milliarden zum Beispiel durch die moderate Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (3825 €) an diejenige der  Sozialversicherung (5600 €), die rund 3,47 Milliarden Euro bringen würde. Auch lässt sich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen insgesamt vertreten, um damit analog zum Steuerfreibetrag einen Sozialversicherungsfreibetrag für niedrige Einkommen (z. B. ebenfalls bis 1000 Euro) durchzusetzen.

Eigentlich ist die Lösung denkbar einfach. Weder eine Reichensteuer, noch der Mindestlohn als solcher weisen hier in die richtige Richtung, da es notwendig ist, da zu beginnen, wo der Schuh am meisten drückt (bei den Abgaben mehr als bei den Steuern), das System als Ganzes gerechter zu gestalten und faire Arbeitsbedingungen im unteren Lohnbereich zu ermöglichen. Dann lassen sich auch Belastungen der höheren Einkommen leichter vermitteln. Eine Polarisierung der Debatte kann so vermieden werden. Der 1000-Euro Job kann Armut verhindern, Arbeit zu fairen Bedingungen schaffen und Bürokratiekosten in der Arbeits- und Finanzverwaltung einsparen. Zugleich wird von der Gesellschaft ein vernünftiges Limit gesetzt, unter das faire Arbeit einfach heutzutage nicht mehr fallen darf.