Grundeinkommen fuer 285 MRD

Gegner wie Befuerworter verstricken sich leicht in die Irritation, ein Grundeinkommen fuer jeden Buerger zusaetzlich zu den heutigen Einkommen zu berechnen. Es reicht ebenfalls nicht, allgemein darauf zu verweisen, dass die heute bestehenden Sozialleistungen von mehr als 800 Mrd Euro mit einem moeglichen Grundeinkommen zu verrechnen sind. Am Ende ist die entscheidende Frage: Was kostet das Grundeinkommen „netto“? Welche bestehenden Sozialleistungen fallen mit dem Grundeinkommen weg und koennen tatsaechlich „gegengerechnet“ werden?

An dieser Stelle wird kein einheitliches Grundeinkommen fuer alle befuerwortet, sondern eine an Alters- und Lebenssituation orientierte Zahlung. Verschiedene Gruppen sollen ein ihrer Lebenslage entsprechendes Grundeinkommen erhalten. Auch die Finanzierung des Grundeinkommens muss nicht pauschal fuer alle, sondern kann fuer die jeweiligen Empfaengergruppen unterschiedlich gehandhabt werden. Damit wird ein stufenweiser Einstieg in das Grundeinkommen erleichtert. Fuer gesellschaftliche Gruppen wie Alte und Junge, die schon in erheblichem Umfang Transferzahlungen erhalten, ist der Schritt zum Grundeinkommen vergleichsweise klein – mit entsprechend grossen Chancen fuer die Einfuehrung. Die pauschale Forderung eines allgemeinen Grundeinkommens inklusive seiner Finanzierung fuer alle Buerger erscheint fuer viele hingegen groessenwahnsinnig, baut einen Popanz vermeintlich gigantischer Kosten auf und schreckt ab, anstatt direkt mit kleinen Schritten zu beginnen.

1. Rentner und Pensionaere erhalten bereits ein festes Einkommen, und muessen nicht mehr arbeiten. Ihre Altersbezuege werden (im wesentlichen) an die Hoehe der erreichten Erwerbseinkommen und die Dauer ihres Bezugs gekoppelt. Die Arbeit im Haushalt, in der Kindererziehung, oder in der Betreuung aelterer Angehoerigen wird nur geringfuegig angerechnet. Problematisch ist vor allem, dass mehr als die Haelfte der  Seniorinnen damit auf die Rente ihres Partners angewiesen sind und selbst kaum eigene Rentenansprueche erworben haben. Grundeinkommen im Alter hingegen wuerde allen Rentner(inne)n ein verlaessliches Existenzgeld bereitstellen, ohne dass sie zum entwuerdigen Gang zum Sozialamt gezwungen waeren. Diese Mindestrente liesse sich ohne weiteres aus dem bestehenden Topf der Altersbezuege durch einen Solidarbeitrag finanzieren, da niedrige Renten nur aufgestockt werden muessten, was das Gesamtvolumen ueberschaubar erscheinen laesst. Kosten: (geschaetzt) rund 54 MRD €

2. Kinder und Jugendliche erhalten ein Kindergeld, das aber zum Leben nicht ausreicht. Eine kinderfreundliche Gesellschaft sollte es zu einem echten Kindergrundeinkommen ausbauen. Eine solche Initiative koennte viel Zustimmung finden. Alle Kinder sind prinzipiell gleich zu behandeln, und nicht in Hartz IV-Bezieher, Kinder aermerer oder reicherer Eltern aufzuteilen. Kindergrundeinkommen deckt die Bedarfe fuer Kinder ab, ohne (im Unterschied zum Grundeinkommen fuer Erwachsene) allgemeine Haushaltskosten einzurechnen (zum Beispiel die Anschaffung von Haushaltsgeraeten), wohl aber einen Wohngeld-Anteil. Ein im Gegensatz zum heutigen Kindergeld kostendeckendes Kindereinkommen staerkt Familien, die mit der Kindererziehung eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe uebernehmen. Kosten: rund 72 MRD Euro (bei 400 Euro), 90 MRD Euro (bei 500 Euro), zusaetzlich zu heute 30 MRD Euro / 48 MRD Euro

3. Auszubildende und Studenten bekommen heute Kindergeld, zum Teil auch BAFoeG, aber nur in Haertefaellen. Eine echte Ausbildungsfoerderung fuer rund 4 Mio (700 Euro ueber 4 Jahre) kostet 33,6 MRD Euro. Damit wird zugleich das betriebliche Ausbildungswesen finanziert, das ja auch eine Aufgabe in oeffentlichem Interesse wahrnimmt. Ausgebildet werden soll ja nicht fuer einen Betrieb, sondern umfassend. Dementsprechend breiter sollten berufliche Ausbildungen angelegt sein.  

Diese drei Gruppen umfassen die Haelfte der Buerger in Deutschland. Ein Grundeinkommen fuer Rentner (800), Kinder, Jugendliche (400/500) und Auszubildende/Studenten (700) wuerde zusaetzlich rund 63,6 / 81,6 MRD Euro kosten, wenn die Mindestrente durch eine Umschichtung der Rentenversicherung gesichert werden koennte. 

Die hauptsaechlichen Kosten bei der Finanzierung des Grundeinkommens entstehen mit rund 222 MRD Euro bei den Erwerbsfaehigen, da hier nur Leistungen fuer Arbeitslosigkeit (82 MRD), Sozialhilfe (24 MRD) oder Leistungen wie das Elterngeld (4,68 MRD) oder Wohngeld (1,9 MRD) gegengerechnet werden koennen. Geht man von einer Finanzierung der Mindestrente aus dem Topf der Altersbezuege aus und addiert man die Zusatzkosten fuer Kinder- und Ausbildungsgrundeinkommen, ergibt sich eine Summe von 285,6 (303,6) MRD Euro Gesamt(netto)kosten fuer ein Grundeinkommen – deutlich weniger erschreckend als die haeufig in der Debatte kursierenden 800 Milliarden Euro, die so tun, als ob ein Grundeinkommen auf alle heute bestehenden Leistungen aufaddiert wuerde.

Dabei kann die Hoehe je nach Alter, individueller Lebenssituation und Wohngeldanteil leicht differieren: Kindergrundeinkommen (400 Euro), Auszubildende / Studenten (700 Euro), zusammenlebende erwerbsfaehige Paare (jeweils 700 Euro), erwerbsfaehige Erwachsene in Familien (600 Euro), Einpersonenhaushalte, eingeschraenkt Erwerbsfaehige und Grundeinkommen im Alter (800 Euro). Bei der Erwerbsfaehigen-Gruppe wird der Einfachheit halber von einem Durchschnitt von 700 Euro ausgegangen.

Mit dem Grundeinkommen wird auch die Krankenversicherung steuerfinanziert. Unterschied: hoehere Einkommen werden mehr herangezogen als heute. Der Zahler (der Staat) hat ein groesseres Interesse an Einsparungen. Kosten der Krankenkassen werden nicht direkt den Verbrauchern oder Arbeitgebern auferlegt, sondern schlagen sich im Staatshaushalt mit 194 MRD € nieder. Die neue Buergerversicherung ist in der Finanzierung aufkommensneutral.

Die ueber Steuern aufzubringende Summe ist aber hoeher, da die nun steuerfinanzierte Krankenversicherung und saemtliche bisher nicht steuerbezogenen Leistungen (fuer Arbeitslose) nun Steuer finanziert werden: 285,6 (303,6) + 82 (ALV) + 194 (KV) = 561,6 (579,6) MRD Euro. Mit den Steuererhoehungen koennen die Abgaben gesenkt werden: Ein Krankenversicherungsbeitrag entfaellt, ebenso die Arbeitslosenversicherung, nur der Rentenversicherungsbeitrag bleibt vorerst bestehen. Moeglich ist natuerlich auch, in einem weiteren Schritt das Grundeinkommen im Alter in die Steuer einzubeziehen, was die Rentenversicherung deutlich reduzieren koennte.

(Zahlen abgeleitet aus AK Solidarisches Grundeinkommen, SPD Rhein-Erft)

18 Kommentare zu “Grundeinkommen fuer 285 MRD

  1. Ich vermisse die Einrechnung der Löhne und Gehälter von Beschäftigen bzw. Beamten der öffentlichen Arbeitgeber. Diese sind vom Finanzierungsbedarf eines BGE abzuziehen.

    • Der Einwand ist richtig. Mein Problem ist dass ich hier im Moment noch in Kenia sitze und nicht alle Daten griffbereit habe, da ich auch nicht immer online sein kann. Die 285 stehen eher fuer eine grobe Skizze und sollen zeigen: es ist bei weitem nicht so viel Geld, wie oft behauptet wird. Ich bin dafuer, dass wir (wer ist wir) eine Arbeitsgruppe einsetzen, die zwei oder drei Modelle mal ganz praezise durchrechnet. Mit den aktuellen Zahlen, und wissenschaftlicher Unterstuetzung. Mit variablen Moeglichkeiten: z. B. was waere mit Einkommensteuersatz X und Mehrwertsteuer y Kindergrundeinkommen-Hoehe z usw. Ich werde mich drum kuemmern.

  2. Chris, ich finde deine Darstellung hier sehr gut, keine große Steuerreform, keine Rentenreform., Warum aber die Verknüpfung mit einer Reform der Krankenversicherung?

    Die Verknüpfung mit großen anderen Baustellen behindern m. E. die Diskussion um das bGE, weil es Angriffsflächen bietet und diese Baustellen groß genug sind, um sie vorrangig auch noch in die bGE Diskussion miteinzubeziehen.

    Mir fehlen bei deinen 285 Mrd. Euro noch die Bürokratieeinsparungen, der Mehrkonsum (Rückfluss MWST) und die Folgen einer höheren Binnennachfrage auf das Arbeitsplatzangebot, wie die nicht zu gering zu betrachtende Möglichkeit des Selbständigmachens.. Ich denke das wäre enorm. Also eine Verringerung der Nettoauszahlung des bGE.

    Wenn das bGE technisch als negative Einkommensteuer ausbezahlt und berechnet wird im bestehenden Steuersystem, mußt du auch nicht die Bruttoauszahlung eines bGE ansetzen, sondern die Nettoauszahlung und die Verringerung der Nettoauszahlung wie vorher beschrieben berücksichtigen.

    Die Kindergrundsicherung sollte m. E. nicht an alle gleich ausbezahlt werden, Reiche und Menschen mit sehr hohem Einkommen brauchen eigentlich kein Kindergeld, keine Kindergrundsicherung, aber da das GG davor steht, sollte die Kindergrundsicherung mit dem sonstigen Einkommen versteuert werden mit einem Freibetrag GG.

    Mir gefällt, dass du Erwachsenen ein höheres Grundeinkommen zugestehst (höhere Bedarfe) als für Babys/Kinder und keinen Unterschied machst mit Wohnungkosten, also KEIN partielles Grundeinkommen.

    Die Staffelung der Sätze finde ich auch teils nachvollziehbar und sinnvoll. Für Jugendliche sollte es Anreize geben einen Schulabschluss zu machen (nachzuholen) und eine Ausbildung zu beginnen, Belohnung mit einem höheren Grundeinkommen.

    Allerdings halte ich die Sätze für Erwachsene zu niedrig. du solltest nicht den Fehler machen dies kleinzurechnen um die Kosten niedrig erscheinen zu lassen, rechne lieber die Folgen ein (Bürokratieeinsparung, Konsum usw.)
    Erwachsene sollten mind. 800 Euro eher 850 Euro erhalten und die Garantierente sollte oberhalb des Existenzminimums von erwerbsfähigen, erwerbstätigen Personen liegen.

    Aber insgesamt gefällt mir dein Ansatz, ich habe auch immer betont, dass die Mehrkosten beim bGE „lediglich“ und wesentlich im Niedriglohnbereich anfallen, ein bGE eine Lohnerhöhung bedeutet, alle anderen haben mehr oder weniger ein Grundeinkommen bereits.

    • Ich stimme zu, nicht zu viele Baustellen. Rentenversicherung, Mindestlohn, Arbeitslosengeld, darueber kann man nach der BGE Einfuehrung nachdenken. Natuerlich aendert das BGE ganz viel an der Logik, da es ein Grossteil dessen schluckt.

      Eine Steuerreform ist es aber schon. Ein Grundeinkommen ohne Steuerreform ist praktisch undenkbar (ausser man rechnet alles wie im Pelzermodell einfach obendrauf) und in diesem Fall ist es auch attraktiv, das zu verknuepfen. Die Krankenversicherungs-Idee stammt ja von der SPD, die Buergerversicherung ist in meinen Augen eine sehr gute Sache. Kann man natuerlich getrennt diskutieren, stimmt. Wird aber meistens mit dem BGE verknuepft. Warum? Ganz einfach weil eine freie Krankenversicherung mit zu den existenziell abzusichernden Dingen gehoert. Fuer mich jedenfalls. Aber die KV gibt es ja schon, sie als Buergerversicherung auszulegen erhoeht nicht die BGE-Kosten.

      Buerokratieeinsparung: Da kenne ich keine verlaesslichen Zahlen. Z. B. haben wir 100 000 Angestellte der Arbeitsagentur. Und diese zig Aemter fuer Kindergeld, Bafoeg etc. Ich hoere immer wieder – die koennen andere Aufgaben machen. Ich persoenlich finde das nicht charmant, warum es immer allen recht machen? Ganz ehrlich – eine Arbeitsagentur ist ueberfluessig. Private Vermittlungsstellen koennen das effektiver. Vieles laeuft in der Jobvermittlung doch mittlerweile ohnehin online. Wir brauchen dringend weniger Staat, weniger Buerokratie, mehr freie Initiative. Da hilft ja gerade das BGE. Auf der anderen Seite – es haengt auch von der genauen Ausgestaltung des BGE ab, wieviel Pruefung wir noch brauchen. Das sollte man nicht zu einfach abtun, auch wenn es im Ganzen sicher deutlich weniger wird. Ist nur im Moment schwer zu sagen.

      Kindergrundsicherung nicht an Reiche? Da faengt es mit der Buerokratie wieder an. Mit dem gleichen Argument koenntest Du (wie viele Gegner) sagen, warum erhalten Reiche ueberhaupt ein Grundeinkommen. Dabei ist das ein schwaches Argument – die Reichen (also rund ein Viertel der Erwerbstaetigen) sind doch tatsaechlich die BGE-Finanzierer. Sie erhalten das BGE ja nur nominell (als Steuerersparnis), zahlen aber durch den 45 Prozentsatz deutlich mehr effektive Steuern. Vor allem, wenn wir die Subventionen kassieren. Nein, ein Kindergrundeinkommen fuer alle. Das setzt die richtigen Signale, und ist auch einfacher auszuzahlen, als wenn ein Amt entscheidet, wer wie Reich fuer welche Kindergeld ist.

      Jugendliche sehe ich genauso. Der Satz fuer Erwachsene ist zu niedrig? Hier haben wir ein Grundproblem beim BGE – wir koennen meines Erachtens nicht Familien derart bevorzugen und den Einzelnen benachteiligen. Es ist nun mal so das ein Einpersonenhaushalt (fast jeder 2. Berliner lebt z. B. allein) deutlich teurer im Unterhalt ist – auch zu zweit hast du nur eine Waschmaschine, ein Schlafzimmer (meistens), ein Auto, einen TV/Internetanschluss usw. Eine vierkoepfige Familie lebt deutlich preiswerter. Manche gehen dann hin und sagen ok, setzen wir das Grundeinkommen beim Einpersonenhaushalt an, das niemand Probleme bekommt. Aber damit faellt der Anspruch, eine Existenzsicherung zu machen, weg, und Familien bekommen ploetzlich ein volles Einkommen (rechne mal 800 + 800, viele fordern fuer Kinder 500, willst Du bei drei Kindern 3100 Euro Grundeinkommen auszahlen – natuerlich steuerfrei?).

      Wir duerfen nicht vergessen, wir nehmen das Geld den besser Verdienenden weg, diese muessen die Idee aber mittragen, sonst wird sie nicht kommen. Ich sehe schon den Aufstand in der Presse, wenn wir dieses hohe BGE fuer Familien im Programm haben. Ich finde auch 1 600 Euro fuer Paare zu hoch, wenn nicht beide behindert sind. Das mag in manchen Muenchener Stadtteilen allein fuer Miete anfallen, aber diese Schickeriaviertel sind nicht die Norm in Deutschland. Darum meine Staffelung 800 (Einpersonenhaushalt), 700 (Paare), 600 (Erwachsene in Familien). Bei Kindern bin ich nicht ganz sicher, ich bleibe erst mal bei 400, bis mir jemand beweist, 500 sind existenziell notwendig.

      • Chris, ich danke dir, dass du so konkret auf meine Argumente eingehst. Ich stimme dir grundsätzlich zu, habe aber doch noch Einwände.

        Ich bin auch für eine Bürgerversicherung bei der Gesundheitsversorgung, aber wir stimmen ja überein, für die (schrittweise) Einführung eines bGE, einer Verbesserung der bereits bestehenden und finanzierten Grundsicherungen brauchen wir keine sonstige Reformen.

        Verläßliche Zahlen für eine Bürokratieeinsparung habe ich auch nicht, aber sie liegen ja auf der Hand, müssen also nur benannt werden, wie der Mehrkonsum und ein darausfolgender Beschäftigungsaufbau (Selbständigkeit).

        Alleine die Bundesagentur für Arbeit hat einen enormen Verwaltungsaufwand, ich habe das mal auf deren website ermittelt, sie müssen ja ihren Rechenschaftsbericht darlegen, ist aber etwas mühsam das herauszufinden.
        Die FDP nennt bei ihren Bürgergeldplänen auch immer die vielen unterschiedlichen Behörden, die die verschiedenen Sozialleistungen berechnen und ausbezahlen.

        Ich stimme mit dir überein, dass wir die Bundesagentur eigentlich nicht brauchen, sie kann als Moloch abgeschafft werden. Private können viel zielgerichteter vermitteln. Hier würde sich die Beschäftigung von der Bundesagentur als Behörde zu Privaten erfolgen wie zum Finanzamt bei der Auszahlung. Gebäude und horrende Mangagergehälter brauchen wir nicht mehr.

        Für Aus- und Weiterbildung gibt es auch vorhandene Institutionen, wie Einrichtungen für Menschen mit den unterschiedlichsten Problemen. Hilfe statt Sanktionen. (Nur fördern!)

        Zu den Reichen. Natürlich erhalten Menschen mit einem hohen Einkommen ein bGE inkl. Kindergrundsicherung. Du schreibst ja selbst, sie erhalten das bGE nur nominell.
        Wir sollten nicht davon sprechen, wer nun das Grundeinkommen bezahlt, es sind natürlich nicht (nur) die Reichen, es wird von keiner Personengruppe bezahlt, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen, wie viele anderen Dinge, bei denen man auch nicht davon spricht, wer diese bezahlt. Durch die MWST z. B. alle Konsumenten, ok auch hier „bezahlen“ Menschen mit hohem Konsum auch viele Steuern.

        Ich sage immer, das bGE müßte in den Lohn hineinwachsen, wie die Kindergrundsicherung und wird als Einkommen besteuert. BGE und Kindergrunsicherung stellen ein Einkommen dar. Bei der Kindergrundsicherung muss es jedoch einen Freibetrag geben.

        Beispiel:
        100.000 Euro Einkommen, 50 % Steuern, macht 50.000 Euro netto
        110.000 Euro Einkommen, mit bGE also, 55 % Steuern, macht 49.500 Euro netto

        Das stört keinen „Reichen“, denke ich

        Bei den Sätzen bin ich nicht bei dir. Es macht keinen Sinn einzelne Dinge anzuführen wie Waschmaschinen, Wohngegend usw., das wird zu kleinteilig.

        Wie bei allem im Leben gibt es Vor- und Nachteile, man kann nicht alles regeln.
        Warum Paare ohne Kinder je 700 Euro erhalten sollen und Paare mit Kindern nur je 600 Euro leuchtet mir nicht ein. Wenn du bei einem Beispiel 500 Euro veranschlägst für Kinder und beim anderen 400 Euro verschiebt sich das Bild.

        Also wo ist der große Unterschied, wenn Erwachsene 800 Euro erhalten und Kinder 400 Euro, bei drei Kindern macht da 2800 Euro
        Bei 600 Euro für Erwachsen (was mir nicht einleuchtet) und 400 Euro macht das 2400 Euro, bei 700 Euro 2600 Euro.

        Dein Argument widerspricht den Sätzen, wenn du zwar für Reiche die VOLLE Kindergrundsicherung möchtest aber bei Erwachsenen Abstriche machen möchtest, wenn sie zusammenwohnen und Kinder haben.

        bitte keine selbstauferlegte Zwänge um die Kosten kleinzurechnen.

        Es wird leider auch nicht gegenübergestellt, was heute eine erwerbslose Famillie erhält mit drei Kindern und welche zusätzliche Leistungen eine Familie erhält mit nur einem Verdienst.

        Die Unterschiede sind nicht so gewaltig zum bGE. Aber zu Recht verbessern sie sich.

        Natürlich haben Familien mit drei Kindern höhere Ausaben als ein Paar ohne Kinder, evtl. zwei Autos, als Familie Mehrausgaben für ÖPNV, Urlaub, Eintrittsgelder usw.. Vielleicht gibt es auch Einsparungen bei Großeinkäufen, aber das sollte m. E. alles vernachlässigt werden.

        500 Euro für Kinder fordern z. B. alle Familien- und Kinderorganisationen und belegen das auch. Aber ich halte hier eine schrittweise Erhöhung für sinnvoll, obwohl Leute mit Kindern immer aufschreien, wenn ich das sage. Es ist nicht einzusehen, dass sich ein Kindergeld sofort verdreifacht und für Erwerbslose, es kaum eine Erhöhung gibt. Hinzu kommt, dass es für Kinder eine kostenlose Infrastruktur geben und die noch ausgebaut werden sollte.

  3. Ein Grundeinkommen in seinen Brutto- und Nettokosten anzusehen gefällt mir gut. Allerdings habe ich bei der vorgegebenen Zahl den Eindruck, dass noch nicht alles eingerechnet ist. Es gibt den Hinweis darauf, dass nur ein Betrag von max. 30Mrd. Euro pro Jahr fehlt, der zusätzlich zu finanzieren wäre. Auf diese Zahl kommen wir, wenn wir bedenken, dass die unteren Einkommensstufen (12 Mio Bürger, die weniger als 1000€ haben) durchschnittlich 800 Euro monatlich zur Verfügung haben (statistisches Mittel). Gehen wir von 1000 Euro Grundeinkommen aus, so sind nur noch 200 Euro monatlich zusätzlich finanzieren.

    • Glaube ich nicht Wolfgang. Grundeinkommen faellt ja nicht nur fuer die unteren Einkommensstufen zusaetzlich an, sondern fuer z. B. alle Frauen in den besser verdienenden Haushalten, die bisher nicht oder kaum arbeiten. Und das kann nun nicht mehr mit dem Einkommen des Mannes verrechnet werden, da das bGE zu Recht vom Individuum ausgeht (sonst haben wir wieder die Abhaengigkeiten im Haushalt). Und dann natuerlich die Seniorinnen (da sind zumindest 50 Prozent deutlich unter dem BGE Satz). Allein fuer die Senioren ergeben sich nach meinem Ueberschlag Mehrkosten von mehr als 50 MRD Euro.

      Und dann die Systematik. Grundeinkommen wie wir es verstehen ist keine Subvention des Einkommens hin zu einem fixen Sockelbetrag (das waere das Friedman Modell). Es funktioniert so, dass ich 800 Euro bekomme und dann von meinem Einommen, egal wie hoch es ist, 50 Prozent (z. B.) abfuehre. Wenn ich Dein Beispiel nehme, sind das bei 800 Verdienst (wahrscheinlich ist das aber eine Nettosumme) 400 die bleiben plus 800 bzw. in Deinem Modell 1000 BGE. Insofern ist es doch ein bisschen teurer.

      • Chris, du willst also doch eine Steuerreform mit dem Grundeinkommen verbinden (50 % Steuer auf jeden Zuverdienst).

        Ich halte das für falsch, das habe ich schon dargestellt, obwohl es ähnlich wäre, man würde das Grundeinkommen als Einkommen betrachten, also alle Einkünfte wie heute zusammenrechnen und dann wie heute versteuern, oder ob man 50 % auf den ersten Euro Zuverdienst nimmt.
        Müßte, könnte man mal gegenüberstellen.

        Willst du Ehepaare zukünftig nicht mehr gemeinsam veranlagen, wenn du das Einkommen (Grundeinkommen) der Ehefrau unberücksichtig läßt?

        Ich finde das nicht richtig.

        Bei den Kosten für die Grund- oder Garantierente liegst du m. E. zu hoch. Die Mehrbelastung wäre ja nur die Differenz zwischen heutiger Grundsicherung und zukünftiger Garantierente.

        Oder reden wir aneinander vorbei?

      • Ja Guenther, Grundeinkommen hat ja damit zu tun, dass wir sagen: ein Einkommen fuer jeden unabhaengig von der Lebenslage. Keine Eltern, die fuer die Kids entscheiden, ob sie Geld fuer dieses oder jenes Studium bekommen. Keine Ehemaenner, die den Frauen Haushaltsgeld geben. Mit einer Flattax gibt es keine unterschiedliche Behandlung von Familien und Einzelpersonen, das macht ja gerade die Einfachheit aus. Ich denke, auch mit einem gestaffelten BGE bleibt das sehr einfach.

        Das Grundeinkommen, hier der Ehefrau, ist in jedem Fall steuerfrei. Besteuert wird in allen Modellen nur das Einkommen. Warum soll die Ehefrau nur noch 400 Euro BGE bekommen, wenn ihr Mann 100 000 Euro verdient? Bzw. warum soll der Mann mehr Steuern zahlen, wenn die Frau ein BGE bezieht? Das ist kompliziert und auch nicht richtig. Einkommen jeder Art werden einheitlich besteuert, damit werden auch die effektiven Steuereinnahmen hoeher. Konsequent finde ich allerdings, dann Familien mit 4 BGEs nicht den vollen Erwachsenensatz auszuzahlen.

        Rentenberechnung: Ich habe dazu auf Zahlen von der SPD Erftkreis zurueckgegriffen, die von der Rentenversicherung kommen. Die sind plausibel. Es gibt gerade bei Seniorinnen viele kleine Renten. Entsprechend gross die zu finanzierende Luecke. Was ich nicht weiss ist, wie viele der Niedrigrenten tatsaechlich Grundsicherung bekommen – ist das automatisch oder muss es beantragt werden? Haengt die Grusi wiederum vom Einkommen des Mannes ab? Das naemlich waere der Unterschied zum BGE.

      • Chris, wir sind ja nah beieinander und es kommt, wenn es kommt, weder so, wie du es denkst in Reinform, noch wie ich es mir vorstelle. Jedenfalls bin ich froh, dass du an kein partielles Grundeinkommen denkst, wie die Piraten, Israel, May, Ebner, Ponnader und das nur wegen der selbstauferlegten Finanzierungszwänge, wie sie selbst sagen.

        Wie gesagt, du machst eben doch mit der flattax ZUSÄTZLICH eine Steuerreform. Wenn du an die Ehemänner denkst, die den Frauen Hausgeld geben, oder sonstwie abhängig machen, wird ein Grundeinkommen daran nichts ändern. Die Unabhängigkeit besteht bei einem Trennungswunsch.

        Eine Steuerveranlagung kommt ja auch am Jahresende, also bekäme die Frau trotzdem monatlich ihr bGE, das ja erst einmal steuerfrei wäre, aber egal.

        Du beharrst auf versch. Sätzen und machst dann Unterschiede ob Paar ohne oder mit Kind, das steht im Widerspruch zu deinem Steueransatz, aber egal auch hierbei.

        Das mit der Rente weiß ich jetzt auch nicht so genau, die heutige Grundsicherung greift bei Bedürftigkeit, da dürfte es dann bei Verheirateten wohl keine Grundsicherung geben, wenn der Partner eine hohe Rente hat.
        Ich weiß nur, dass die Finanzierung für eine Grundrente im Moment noch nicht so hoch ausfallen soll, sonst würde die CDU sie auch vermutlich nicht ansprechen, aber durch die derzeitigen Niedriglöhnen soll das Problem auf uns zukommen.

        http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rentenreform-fdp-kritisiert-cdu-plaene-fuer-zuschussrente/6355152.html

  4. Ob ein einheitliches oder nicht einheitliches BGE ist nicht der Grund für die Irritation.
    Ein BGE unter dem neoliberalen Paradigma der praktizierten Wirtschaftspolitk wird nicht funktionieren, denn eine Welt mit diesem betrügerischen Finanzsystem braucht den exponentialen Vermögenszuwachs der Reichsten (und einen exponentialen Schuldenzuwachs der Schuldner). Die Reichsten haben ein systembedingtes Grundeinkommen zu Lasten der Mehrheit (über 90 %), weil diesem Finanzsystem eine permanente Umverteilung von FLEISSIG zu REICH stattfindet. Aus dem Zinsanteil von ca. 40 % in den Waren- und Dienstleistungspreisen finanziert sich das Grundeinkommen für die Reichsten (die durch Zinsen ein höheres Einkommen haben, als durch Arbeit). Das kann nicht ewig so weiter gehen. Deshalb wird die Eurokrise mit einem Crash enden. Die Veranstaltung lust-auf-neues-geld am 09.06.2012 in Leipzig (unterstützt u. a. von: Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. (BbG), Christen für gerechte Wirtschaftsordnung, mehr Demokratie, EthikBank, fairventure, GELD MIT SYSTEM, HUMANE WIRTSCHAFT, Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung INWO, Wissensmanufaktur) zeigte dies eindrucksvoll. Für ein funktionierendes BGE sind auch Fließendes Geld, soziales Bodenrecht und Pressefreiheit notwendig.
    Wir brauchen viele Unterstützer um den Plan B zu realisieren: http://www.youtube.com/watch?v=wDYbZHJyEzc&feature=endscreen&NR=1

    Nicht Griechenland ist unser Problem, sondern das WeltFinanzBetrugssystem:
    Christian Führer , ehem. Pfr. Der Leipziger Nicolaikirche: „Die Banken- und Finanzkrise zeigt, dass dieses Finanz- und Wirtschaftssystem nicht zukunftsfähig ist, ja, dass sich der Kapitalismus gewissermaßen selbst entlarvt. Sein gnadenloses Gesicht zeigt sich in der Arbeitslosigkeit und ihren Folgen, … Noch wird in den reichen Ländern mit gigantischen Neuverschuldungen und imaginären Geldsummen der Schein einer Lösung des Problems aufrechterhalten. Aber die Milliarden Hungernder, Unterdrückter, an ausbeuterischen ungerechten Strukturen Leidender stehen wie eine unheilvolle, dunkle, immer größer werdende Wolke über uns! …Teil 2 der Friedlichen Revolution steht uns also noch bevor, allerdings unter den erschwerten Bedingungen des Wohlstandes: eine Wirtschaftsform der „solidarischen Ökonomie“ zu entwickeln, in der der Mensch, nicht Geld und Profit an erster Stelle steht.“

    Prof. Margrit Kennedy *1939: „Die andauernde und langfristige Zahlung von Zins und Zinseszins ist mathematisch nachweisbar praktisch unmöglich. Die bisherige ökonomische Notwendigkeit und die mathematische Unmöglichkeit befinden sich in einem Widerspruch, der nicht zu lösen ist. … Die Lösung der Probleme, die durch exponentielles Wachstum des Geldes durch den Zins hervorgerufen werden, liegt darin, ein Geldsystem zu erschaffen, das der qualitativen Wachstumskurve folgt.“
    Irving Fisher *1867 †1947, US-Ökonom: „Unser nationales Umlaufmedium hängt vollkommen von der Kreditvergabe der Banken ab, die selbst kein Geld verleihen sondern Versprechen Geld zu liefern über das sie nicht verfügen.“
    US Präsident John Adams *1735 †1826: „Es gibt zwei Wege, eine Nation zu erobern und zu versklaven. Einerseits durch das Schwert, andererseits durch Schulden.“

    • Ich muss da widersprechen. Das BGE ist eine fuer manche utopische, aber sehr pragmatische Perspektive im Vergleich zur Aenderung des Zinsrechtes oder des Bodenrechtes. Ich fuerchte, das werden wir alle nicht mehr erleben. Auch der Glaube an den grossen Crash ueberzeugt mich nicht. Der Sozialismus hat 70 Jahre auf den Crash des Kapitalismus gewartet und ist dann selbst zusammengebrochen. Fuer mich ist nicht plausibel, dass das BGE ohne eine Zinsreform nicht geht. Mir fehlen auch bei diesem Standpunkt, den ich ansonsten interessant finde, konkrete Umsetzungsschritte – wir koennen uns nicht einfach den Kapitalismus wegwuenschen oder eine friedliche Revolution imaginieren, die den Kapitalisten ihre Geld wegnimmt. Das BGE koennte eine Startrampe sein, Veraenderungen im Hier und Jetzt zu erreichen, und den Einzelnen befaehigen und ermutigen. Das waere schon eine ganze Menge.

  5. Ob ein einheitliches oder nicht einheitliches BGE ist nicht der Grund für die Irritation. Ein BGE unter dem neoliberalen Paradigma der praktizierten Wirtschaftspolitk wird nicht funktionieren, denn eine Welt mit diesem betrügerischen Finanzsystem braucht den exponentialen Vermögenszuwachs der Reichsten (und einen exponentialen Schuldenzuwachs der Schuldner). Die Reichsten haben ein systembedingtes Grundeinkommen zu Lasten der Mehrheit (über 90 %), weil in diesem Finanzsystem eine permanente Umverteilung von FLEISSIG zu REICH stattfindet. Aus dem Zinsanteil von ca. 40 % in den Waren- und Dienstleistungspreisen finanziert sich das Grundeinkommen für die Reichsten (die durch Zinsen ein höheres Einkommen haben, als durch Arbeit). Das kann nicht ewig so weiter gehen. Deshalb wird die Eurokrise mit einem Crash enden. Die Veranstaltung lust-auf-neues-geld am 09.06.2012 in Leipzig (unterstützt u. a. von: Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. (BbG), Christen für gerechte Wirtschaftsordnung, mehr Demokratie, EthikBank, fairventure, GELD MIT SYSTEM, HUMANE WIRTSCHAFT, Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung INWO, Wissensmanufaktur) zeigte dies eindrucksvoll. Für ein funktionierendes BGE sind auch Fließendes Geld, soziales Bodenrecht und Pressefreiheit notwendig.
    Wir brauchen viele Unterstützer um den Plan B zu realisieren: http://www.youtube.com/watch?v=wDYbZHJyEzc&feature=endscreen&NR=1
    Nicht Griechenland ist unser Problem, sondern das WeltFinanzBetrugssystem.
    Christian Führer , ehem. Pfr. Der Leipziger Nicolaikirche: „Die Banken- und Finanzkrise zeigt, dass dieses Finanz- und Wirtschaftssystem nicht zukunftsfähig ist, ja, dass sich der Kapitalismus gewissermaßen selbst entlarvt. Sein gnadenloses Gesicht zeigt sich in der Arbeitslosigkeit und ihren Folgen, … Noch wird in den reichen Ländern mit gigantischen Neuverschuldungen und imaginären Geldsummen der Schein einer Lösung des Problems aufrechterhalten. Aber die Milliarden Hungernder, Unterdrückter, an ausbeuterischen ungerechten Strukturen Leidender stehen wie eine unheilvolle, dunkle, immer größer werdende Wolke über uns! …Teil 2 der Friedlichen Revolution steht uns also noch bevor, allerdings unter den erschwerten Bedingungen des Wohlstandes: eine Wirtschaftsform der „solidarischen Ökonomie“ zu entwickeln, in der der Mensch, nicht Geld und Profit an erster Stelle steht.“

    Prof. Margrit Kennedy *1939: „Die andauernde und langfristige Zahlung von Zins und Zinseszins ist mathematisch nachweisbar praktisch unmöglich. Die bisherige ökonomische Notwendigkeit und die mathematische Unmöglichkeit befinden sich in einem Widerspruch, der nicht zu lösen ist. … Die Lösung der Probleme, die durch exponentielles Wachstum des Geldes durch den Zins hervorgerufen werden, liegt darin, ein Geldsystem zu erschaffen, das der qualitativen Wachstumskurve folgt.“
    Irving Fisher *1867 †1947, US-Ökonom: „Unser nationales Umlaufmedium hängt vollkommen von der Kreditvergabe der Banken ab, die selbst kein Geld verleihen sondern Versprechen Geld zu liefern über das sie nicht verfügen.“
    US Präsident John Adams *1735 †1826: „Es gibt zwei Wege, eine Nation zu erobern und zu versklaven. Einerseits durch das Schwert, andererseits durch Schulden.“

  6. Ich verstehe zwar den großen Bogen den du schlägst, halte aber deinen Ansatz für falsch oder verstehe dich nicht so Recht in Bezug aufs Grundeinkommen.

    Soll es kein Grundeinkommen geben, weil….. (dein Beitrag)?

    Oder meinst du nicht, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Entsklavung bedeuten kann, das NEIN eines freien Menschen mit gesicherter Existenz?

  7. Ich meine der Artikel sagt was ich will. Ein BGE, das differenziert bezogen auf die jeweilige Lebenslage gezahlt wird. Und da ist der Aufwand ueberschaubar.

  8. 1. EkSt. = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)
    Über alle Einkommen ist das eine Nullsumme, finanziert aus allen existenten Einkommen.
    bGE-Steuersatz = bGE/ProKopfEinkommen
    50 % = alter Durchschnittssatz (12,5 %) + bGE-Steuersatz
    Heute zahlen alle im Schnitt 12,5 % Einkommensteuern für Sozialtransfers und Subventionen, bei bGE zahlt jeder 50 % und alle bekommen im Schnitt 37,5 % als bGE zurück, jeder aber nach Familiengröße als bedarfsbezogenes bGE.
    bGE ersetzt AG-Sozialabgaben, da es halbes Einkommen, also auch halbe Rente und halbes ALG 1 ersetzt, es ersetzt auch halbe Gehälter und Pensionen des Öffentlichen Dienstes. Das spart in RV/AV 140 Mrd., im ÖD 100 Mrd, zusammen also 240 Mrd. oder 24 % des heutigen Staats- und Sozialhaushaltes (1 Billion).
    Deshalb können alle Steuern außer Mehrwertsteuer und NIFT entfallen bzw. als Steuervorabzug von NIFT eingeführt werden (s. Punkt 4).
    bGE ist bei allen Bürgern KV + Grundsicherung, bei Arbeitnehmern SV + Aufstockung. Die Beiträge der beitragsfinanzierten SVn werden also durch bGE steuerfinanziert.
    Dadurch bleibt im Grundsatz bei der KV die freie Kassenwahl, der Gesundheitsfond wird durch die bGE-Umverteilung ersetzt.
    Bei der RV wird durch Steuerfinanzierung im 2. Schritt auch eine Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen nach Schweizer Vorbild möglich, da die Beiträge ja steuerfinanziert werden bis zu den Bemessungsgrenzen. Beamtengehälter müssen also nicht um diese Beiträge erhöht werden.
    2. Vorbild ist die Rentenformel, da wird als Rentenpunkt der Quotient Lohn zu Durchschnittslohn angerechnet. Jährlich bestimmt der Bundestag über die Rentenformel den Beitragssatz und den Rentenpunktwert.
    Rentenpunkt = Lohn/Durchschnittslohn
    Rente = (Summe Lebens-Rentenpunkte) * Rentenpunktwert
    Rentenpunktwert = Summe Beiträge / Summe auszuzahlender Rentenpunkte
    Bei bGE halbiert sich der Rentenpunktwert durch formale Besteuerung, der Bund gibt einen Zuschuss in gleicher Höhe hinzu, den er gleich wieder als Einkommensteuer kassiert, genauso bei Beamtengehältern und bei Arbeitslosengeld 1.
    3, Bei bGE wird eben der Steuerpunkt als Quotient Einkommen zu ProKopfEinkommen abzüglich zu versorgender Familienköpfe angerechnet.
    Auch hier bestimmt jährlich der Bundestag das bGE und den Steuersatz als Quotient bGE zu ProKopfEinkommen.
    Was bei der Rente seit Jahrzehnten funktioniert, funktioniert noch besser beim bGE, weil man nicht nur die Löhne besteuert, sondern alle Einkommen, also die volle Wertschöpfung, unabhängig von Beschäftigungsquote und Demografie.
    Damit ist das Rentenproblem zur Hälfte gelöst, die zweite Hälfte kann nach Steuerfinanzierung der RV-Beiträge durch bGE nach Schweizer Vorbild eingeführt werden.
    4. Blicken wir doch einfach einmal auf die VGR 2011 von destatis

    http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c…Print.psml

    2009 2010 2011
    2374 2477 2571 Mrd. Bruttoinlandsprodukt
    – 180 -180 – 180 Mrd. Mehrwertsteuer
    – _77 -_80 – _95 Mrd. sonst. Steuern minus Subventionen (47,5 % ÖD)
    2117 2217 2296 Mrd. Bruttowertschöpfung
    – 311 -319 – 333 Mrd. Abschreibungen
    1806 1898 1963 Mrd. Volkseinkommen

    Summe Steuereinnahmen 2011 = 527 Mrd.
    Sozialtransfers & Subventionen = 527 – 275 = 252 Mrd.
    Summe Personal ÖD = 200 Mrd.
    Einsparung Kernstaat = 100 Mrd., d.h. Zeile 3 in der VGR entfällt.
    5. Grundlagen
    5.1. Familienausgleich : http://lexetius.com/1992,419
    5.2. Sozialausgleich : http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
    5.3. Die Zusammenlegung beider als Gauß-Methode der kleinsten Quadrate :

    Man drehe die Gerade Netto = Brutto soweit um den Mittelwert ProKopfEinkommen, bis Netto = bGE für Brutto = 0 ist.
    Fazit :
    1. Eine Reduzierung des Steuersatzes von 50 auf 45 % bedeutet einen Ausfall von 100 Mrd. sowie Mehrkosten von 10 Mrd. im Öffentlichen Dienst und 14 Mrd. bei RV/AV, also insgesamt 124 Mrd., die durch sonst. Steuern außer MwSt. und NIFT gegenfinanziert werden müssen.
    2. Bei NIFT 50 sind noch keine Haushaltseinsparungen vorausgesetzt, bGE von 800/600 € finanziert sich selbst aus NIFT 50. Der Staat behält seine volle Gestaltungsfreiheit im Resthaushalt.
    3. Die Implementation ist trivial, alle Steuern außer der Mehrwertsteuer werden vorabzugsfähig von der NIFT-Steuerschuld, bei allen Sozialleistungen im SGB außer den Sozialversicherungen gilt bGE als anrechenbares Netto.
    4. Die Sozialversicherungen müssen nicht angefasst werden, es sind einfach beitragsfinanzierte Versicherungen mit steuerfinanzierten Beiträgen.
    5. Ein Koalitionspartner kann seine Interessen bei einer Haushaltsberatung frei einbringen, das Modell ist frei von Präjudizierungen.
    6. Das Modell ist markt-, haushalts- und belastungsneutral.
    Seine Auswirkungen auf die Nettolöhne sind :
    1. Untere Einkommen bis zum doppelten Familien-bGE erhalten zusätzlich zum Brutto durch bGE ihre SV-Beiträge steuerfinanziert.
    2. Mittlere Einkommen bis zum 4fachen Familien-bGE zahlen keine Steuern, nur linear progressiv 0 bis 25 % Sozialabgaben statt heute fest 20 + %.
    3. Erst Obere Einkommen darüberhinaus bezahlen linear progressiv 25 bis 50 % Steuern für bGE, individuelle Sozialtransfers und Subventionen, damit steuerfinanzieren sie auch die Sozialabgaben der unteren Einkommen.
    bGE = Max.(KV + Grundsicherung, SV-Beiträge + ggfs. Aufstockung)
    So trivial ist bGE. Pi*Daumen-Rechnungen mit veralteten Haushaltsdaten sind völlig sachfremd.

  9. Danke fuer die vielen Zahlen und Quellen, das hilft zur Versachlichung. Andererseits ist es verfuehrerisch, das BGE nur mathematisch zu betrachten. Auch wenn die Nettokosten schon interessant sind – ich vermisse da noch eine Praezisierung (die angegebenen Einsparungen einrechnend).

    Noch wichtiger ist zum Beispiel der Nachweis, dass wir durch das neue Modell mehr als 2/3 der Bevoelkerung (fast sogar 3/4) besser stellen koennen. Ich plaediere auch weiterhin dafuer, das BGE Zielgruppen-spezifisch zu behandeln: fuer Alte, Kinder und Jugendliche, fuer Menschen in Ausbildung, fuer Erwerbsfaehige. Wir sollten uns mit konkreten Vorschlaegen in die Renten bzw. Elterngeld / Betreuungsgeld- etc. Debatten einbringen, die einen Weg zum BGE weisen. Z. B. Kindergrundeinkommen statt Kindergeld, Statt Elterngeld / Betreuungsgeld ein pauschales Elterngrundeinkommen ueber z. B. 3 Jahre. Gerade bei Leistungen fuer Kinder, Alte oder Auszubildende brauchen wir wetterfeste Loesungen statt der parteipolitischen Flickschusterei.

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